Beitragsordnung
Hier finden Sie die Beitragsordnung als Pdf Datei.
Tourist-Information „Oderbruch und Lebuser Land“ e.V.
Beitragsordnung
§ 1 Beitragspflicht
Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet einen jährlichen Beitrag zu leisten.
Er ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu leisten.
Ehrenmitglieder gem. § 5 der Satzung sind beitragsfrei.
§ 2 Beitragshöhe
Die Höhe des Beitrages setzt sich wie folgt zusammen:
a) ordentliche Mitglieder
Vereine, Unternehmen und Institutionen
Gemeinnützige Vereine | 60,00€ |
Natürliche Personen | 30,00€ |
Campingplätze/Reiterhöfe | 100,00€ |
Beherbergungsanbieter bis 8 Betten | 60,00€ |
Hotel/Motel/Herbergen über 8 Betten | 150,00€ |
Gastronomie ohne Beherbergung | 100,00€ |
Gastronomie mit Beherbergung | 150,00€ |
Sonstige Unternehmen | 100,00€ |
b) Stadt Seelow
Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.
c) Amt Seelow-Land
Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.
d) Der Beitrag weiterer Kommunen wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.03.2011 in Kraft.