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Beitragsordnung

Hier finden Sie die Beitragsordnung als Pdf Datei.

Tourist-Information „Oderbruch und Lebuser Land“ e.V.


Beitragsordnung


§ 1 Beitragspflicht


Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet einen jährlichen Beitrag zu leisten.
Er ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu leisten.


Ehrenmitglieder gem. § 5 der Satzung sind beitragsfrei.


§ 2 Beitragshöhe


Die Höhe des Beitrages setzt sich wie folgt zusammen:


a) ordentliche Mitglieder


Vereine, Unternehmen und Institutionen

 

Gemeinnützige Vereine 60,00€
Natürliche Personen 30,00€
Campingplätze/Reiterhöfe 100,00€
Beherbergungsanbieter bis 8 Betten 60,00€
Hotel/Motel/Herbergen über 8 Betten 150,00€
Gastronomie ohne Beherbergung 100,00€
Gastronomie mit Beherbergung 150,00€
Sonstige Unternehmen 100,00€


b) Stadt Seelow


Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.


c) Amt Seelow-Land


Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.


d) Der Beitrag weiterer Kommunen wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.


Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.03.2011 in Kraft.